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Ausnahmezustand in Reitställen durch Covid-19

Verantwortlicher Autor: Haas Österreich, 19.03.2020, 10:34 Uhr
Presse-Ressort von: Dr. Franz Haas Bericht 7451x gelesen
Pferde im Stall
Pferde im Stall  Bild: Haas

Österreich [ENA] Seit den in Österreich erlassenen Verordnungen zur Einschränkung der Verbreitung von COVID-19 häufen sich Probleme in Einstallbetrieben. War es vorerst die Unsicherheit, ob ein Pferdeeigentümer überhaupt zu seinen Pferden fahren darf, sind es jetzt Maßnahmen der Einstallbetriebe, die verunsichern.

Viele Reitstallbesitzer und Einstellbetriebe haben ihren Kunden, den Pferdeeigentümern oder deren Beauftragten, zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Coronavirus das Betreten der Anlage untersagt. Als Grund dafür wird mehrfach angegeben, dass bei einer Ansteckung der Betreiber diese in Quarantäne müssten und somit die Betreuung der Pferde nicht mehr möglich wäre. Diese Ängste sind durchaus verständlich. Allerdings sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass alle eingestallten Tiere nach dem Tierschutzgesetz entsprechend versorgt und auch bewegt werden müssen. Neben Füttern und Ausmisten gehört dazu auch die Huf- und Fellpflege und das tägliche Bewegen.

Viele Pferdebesitzer machen sich nun Sorge, dass dies bei ihrem vierbeinigen Liebling nicht passiert. Bewegen wird dann kein Problem sein, wenn den Pferden der tägliche Koppelgang gegönnt wird, denn da bewegen sie sich ohnedies mehr als genug. Anders sieht es mit der Huf- und Fellpflege aus, die dann der Reitbetriebsinhaber übernehmen müsste. Denn diese Maßnahmen fordert nicht nur der Pferdbesitzer, sondern auch das Tierschutzgesetz. Auch die medizinische Versorgung alter und kranker Pferde muss in diesem Fall gewährleistet sein. Basis für alle Leistungen des Einstallbetriebes ist normalerweise der Einstellvertrag, eine zivilrechtliche Vereinbarung.

Es ist jedenfalls vertretbar, dass aus Sicht der Tiergesundheit und Pflege ein Einstaller sein Pferd persönlich besuchen, pflegen und bewegen soll, insbesondere im Hochleistungssport wird dies argumentierbar sein. Auch aus tierschutzrechtlichen Überlegungen sollte das Pferd in dieser Art und Weise versorgt und gepflegt werden, wie es das von seinem Eigentümer gewohnt ist. Andererseits ist natürlich auch zu beachten, dass der Einstellbetrieb wohl berechtigt ist, Einsteller zu deren Pferden zu lassen, er ist aber nicht verpflichtet, seinen Betrieb in Ausnahmesituationen generell aufrecht zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, Einvernehmen zwischen Betreiber und Einstaller herzustellen, wie mit dieser Situation umgegangen werden kann.

Eine Möglichkeit der Zugangsbeschränkung wären auch gestaffelte Besuchs- und Bewegungszeiten von zB. maximal 4 Pferdeeigentümern für eine bestimmte Zeit, wobei auch beim Bewegen der Pferde in einer 20x40m Reithalle maximal 4 Reiter anwesend sein sollen, die zueinander genügend Abstand halten. Auch im Stall sollte zwischen Personen ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden und das Stallpersonal sollte nach Möglichkeit nicht gleichzeitig mit den Besuchern anwesend sein. Alles in Allem wird es wohl nicht umgänglich sein, sich über die Vorgangsweise zu einigen, den jegliche rechtliche Auslegung und Streitigkeit könnte erst entschieden werden, wenn die Zeit der Krise längst vorbei ist.

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