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Hausdurchsuchung im Bundeskanzleramt

Verantwortlicher Autor: Dr. Franz Haas Wien/Österreich, 13.10.2021, 19:56 Uhr
Presse-Ressort von: Dr. Franz Haas Bericht 10821x gelesen
WKStA Wien
WKStA Wien  Bild: Dr. Franz Haas

Wien/Österreich [ENA] Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ließ mit richterlicher Genehmigung das Bundeskanzleramt von Kanzler Sebastian Kurz und die Wiener ÖVP-Zentrale durchsuchen. Diese Nachricht lief am 6.10.2021 wie ein Paukenschlag durch Österreich.

In der 104 Seiten starken "Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung" der WKStA Wien geht es um den Verdacht der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Die Ermittlungen richten sich gegen Kanzler Sebastian Kurz und weitere Beschuldigte, für die selbstverständlich alle die Unschuldsvermutung gilt. Kurz und enge Vertraute sollen ab Juni 2016 Geld aus dem Finanzministerium dafür verwendet haben, die Stimmung für Kurz in Zusammenwirken mit einem Umfrageinstitut aufzubereiten und in Printmedien zu veröffentlichen. Ziel dieser Aktion soll die Übernahme der ÖVP durch Kurz und die Kanzlerschaft gewesen sein.

Neben Kurz werden als Verdächtige der ehemalige Generalsekretär und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner, die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin, Kanzlersprecher Johannes Frischmann, Medienbeauftragter Gerald Fleischmann, ÖVP-Berater Stefan Steiner, Meinungsforscherin Sabine Beinschab und Helmut Fellner genannt. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz werden auch gegen die Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die Mediengruppe Österreich Ermittlungen geführt. Alle Betroffenen stellen eine strafrechtliche Relevanz ihres Verhaltens in Abrede. Kanzler Kurz weist in einem Interview des ORF in der ZIB 2 alle Vorwürfe auf das Schärfste zurück und sagte, dass es dafür überhaupt kein Indiz gäbe.

Politisch lösten die Ermittlungen in Österreich ein Erdbeben aus. Selbst der Koalitionspartner ist erschüttert. In einer Aussendung des Büros von Grünen-Chef Vizekanzler Werner Kogler wurde auf die am Mittwoch bekannt gewordene Anordnung zu Hausdurchsuchungen in der ÖVP-Parteizentrale, dem Finanzministerium und dem Bundeskanzleramt verwiesen. Darin sei mutmaßlich korruptes Verhalten des engsten Umfeldes von Bundeskanzler Kurz dokumentiert worden. "Damit ist eine neue Dimension erreicht. Der Eindruck ist verheerend, der Sachverhalt muss lückenlos aufgeklärt werden", betonte Kogler. "Wir können nicht zur Tagesordnung übergehen, die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers ist vor diesem Hintergrund in Frage gestellt."

Ob die Vorwürfe gegen Kanzler Kurz und die übrigen Beschuldigten durch die bei der Hausdurchsuchung erfolgten Sicherstellungen erhärtet oder entkräftet werden, werden die weiteren Erhebungen und Auswertungen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zeigen. Bleibt zu hoffen, dass diese objektiv und ohne äußere Zuflüsterer daran arbeiten kann. Dass das leider nicht immer so ist, zeigte auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen bei der 75-Jahr-Feier der APA auf.

Dieser hat am Mittwochabend scharfe Kritik am von der ÖVP geäußerten "Generalverdacht" gegen die Justiz geübt: Dass der türkise Abgeordnete Andreas Hanger der Staatsanwaltschaft Parteilichkeit vorgeworfen habe, "zeigt mangelnden Respekt vor den Institutionen der Bundesverfassung". Man solle sich auf die Fundamente unseres Rechtsstaats besinnen, betonte Van der Bellen das Prinzip der Gewaltenteilung. Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaften, Verdachtsmomenten unabhängig vom Ansehen der Personen nachzugehen und sowohl Belastendes als auch Entlastendes zu suchen. Dieser Meinung kann sich der Autor nur anschließen!

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